Selbstverständlich stehen wir Ihnen in unseren Kanzleiräumen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Da wir unser Büro erfolgreich digitalisiert haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlichen Unterlagen als PDF per Mail oder über die WebAkte zusenden. Besprechungen können telefonisch oder als Video-Konferenz durchgeführt werden.
Baurecht Ausgabe 12/23
Lärmimmissionen: Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben
Betriebserlaubnis: Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert
Baurecht Ausgabe 11/23
Glücksspielrecht: Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen
Aktuelle Gesetzgebung: Ersatzbaustoffverordnung: neue Vorgaben seit 1.8.2023
Baurecht Ausgabe 10/23
Baugenehmigung: Keine „Tiny“-Häuser im Landschaftsschutzgebiet
HOAI Leistungsphase 9: Leistungen können stillschweigend abgenommen werden
Formerfordernis: Planungsmangel mangelhaft beseitigt: Erneute Mangelrüge erforderlich
Baurecht Ausgabe 09/23
Planungsrecht: Ohne wirksame Einbeziehung der VOB/B keine Kündigung bei Mängeln vor Abnahme
Fördermittelantrag: Entgangene Zuschüsse: Energieberater haftet nicht
Architektenhonorar: Was ist „anderweitiger Erwerb“ beim gekündigten Vertrag?
Baurecht Ausgabe 08/23
Klimaschutz: Kleinwindenergieanlagen für den Eigenbedarf sind im Außenbereich privilegiert
EU-Recht: 250 Meter zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen?
Architektenhaftung: Leistungsphase 8: Einweisung ist Pflicht
Baurecht Ausgabe 07/23
Rücksichtnahmegebot: Bauvorbescheid für Reihenhausanlage in Gebiet mit Ein- bis Zweifamilienhäusern nicht nachbarrechtswidrig
Bauordnung: Beseitigung von Schottergärten
Die Rechtsanwälte Sefrin & Sefrin sind Ihre kompetenten Ansprechpartner in Euskirchen und Grevenbroich für den Fachbereich privates Baurecht.