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Selbstverständlich stehen wir Ihnen in unseren Kanzleiräumen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Da wir unser Büro erfolgreich digitalisiert haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlichen Unterlagen  als PDF per Mail oder über die WebAkte zusenden. Besprechungen können telefonisch oder als Video-Konferenz durchgeführt werden.


Wir verlegen unsere Kanzleiräume in die Ursulinenstr. 17 in Euskirchen. Daher sind wir am 06.05.2024 nicht erreichbar.



Baurecht

Privates Bau- und Architektenrecht

Kommt es zu Differenzen bei der Bezahlung der Werklohnforderung, wird das Bauvorhaben nicht rechtzeitig oder nicht mangelfrei fertig gestellt?

Alle Fragen zum privaten Bau - und Architektenrecht, beantwortet Rechtsanwalt Ulrich Sefrin. Er ist seit vielen Jahren sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig.

Zu seinem Tätigkeitsbereich gehört darüberhinaus die Schlichtung in Baustreitigkeiten nach der SoBau, der Schlichtungsordnung der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) sowie die Mediaton in Bausachen.

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +49 2251 59448 bzw. 02181 1648412, nutzen Sie unser Kontaktformular
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