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Selbstverständlich stehen wir Ihnen in unseren Kanzleiräumen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Da wir unser Büro erfolgreich digitalisiert haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlichen Unterlagen  als PDF per Mail oder über die WebAkte zusenden. Besprechungen können telefonisch oder als Video-Konferenz durchgeführt werden.


Wir verlegen unsere Kanzleiräume in die Ursulinenstr. 17 in Euskirchen. Daher sind wir am 06.05.2024 nicht erreichbar.



Zweigstelle Grevenbroich

Zweigstelle Grevenbroich

Seit dem 15.05.2008 unterhalten wir in Grevenbroich eine Zweigstelle. Rechtsanwalt Ulrich Sefrin berät und vertritt Sie dort in allen zivilrechtlichen Belangen, insbesondere in den Bereichen Baurecht, Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrecht sowie Arbeitsrecht. Darüber hinaus können Sie sich mit Fragen zum Mietrecht und zum anwaltlichen Vergütungsrecht unsere Zweigstelle wenden. Auch Inkassoaufträge werden von hier aus bearbeitet.

Sie wollen mit unserer Zweigstelle Kontakt aufnehmen?

Rufen Sie uns unter 02181 1648412 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie können uns aber auch direkt über die WebAkte beauftragen:

Kontakt und Terminvereinbarung

Sie finden uns auch bei
Anschrift
Sefrin & Sefrin
Ursulinenstr. 17
53879 Euskirchen

Telefon

Zweigstelle Grevenbroich
Hollenweg 25
41515 Grevenbroich

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E-Mail

Nutzen Sie unser Kontaktformular,
oder nehmen Sie über die WebAkte Kontakt mit uns auf.
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