Selbstverständlich stehen wir Ihnen in unseren Kanzleiräumen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Da wir unser Büro erfolgreich digitalisiert haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlichen Unterlagen als PDF per Mail oder über die WebAkte zusenden. Besprechungen können telefonisch oder als Video-Konferenz durchgeführt werden.
Arbeitsrecht Ausgabe 12/23
Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen Äußerung in einer Chatgruppe
Bewerbungsabsage: Verfassungsfeindliche Chatnachrichten können Einstellung in die Polizei verhindern
Kündigung: Doppelt riskant: Schwimmen während des Betriebsfestes
Kündigung: Wenn der Kirchenmusiker die Trauerfeier versäumt …
Arbeitsrecht Ausgabe 11/23
Fristlose Kündigung: Kollegin mit Äußerungen sexuell beleidigt
Arbeitsvertrag: Keine Erstattung einer Personalvermittlungsprovision durch den Arbeitnehmer
Arbeitgeberpflicht: Das Laptop des Betriebsrats muss nicht fest montiert werden
Provisionsansprüche: Anrechnung von Provisionen auf das auszuzahlende Mutterschaftsgeld während eines Beschäftigungsverbots
Arbeitsrecht Ausgabe 10/23
Dienste für einen Yoga-Verein: Arbeitnehmerstatus eines Vereinsmitglieds im Yoga-Ashram
Beschäftigungsende: Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Kündigungsschutzprozess: Offene Videoüberwachung: kein Verwertungsverbot
Arbeitsrecht Ausgabe 09/23
Vergütungsfortzahlung: Freistellung: Was Arbeitnehmer nachweisen müssen
Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice
Unzumutbarkeit: Auflösungsantrag des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess
Arbeitsrecht Ausgabe 08/23
Antidiskriminierungsgesetz: Benachteiligung bei Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten
Bundesarbeitsgericht: Gleiches Entgelt für Frauen und Männer
Vergütungskürzung: Arbeitspflichten im Verein: Arbeitsrecht ist zu beachten
Arbeitsrecht Ausgabe 07/23
Bundesarbeitsgericht: Wann verjährt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf
Ungleichbehandlung: Unterschiedlich hohe tarifliche Nachtzuschläge sind zulässig