Opferschutz

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Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, hat umfangreiche Rechte. Der Gesetzgeber hat die Stellung von Opfern in der Vergangenheit deutlich verbessert. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind aber nicht in der Lage ihre Rechte allein durchzusetzen. Sie benötigen die Hilfe von einfühlsamen und erfahrenen Anwälten.

Erstberatung, Zeugenbeistand, Vertretung als Nebenkläger, Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche - Rechtsanwältin Anke Sefrin ist seit vielen Jahren als Opferanwältin tätig und arbeitet mit Hilfsorganisationen wie Dunkelziffer und dem Weißen Ring eng zusammen. Sie ist seit der Gründung im Jahr 2002 Mitglied im Vorstand und seit 2013 Vorsitzende des im Kreis Euskirchen tätigen Vereines "Opfer-Netzwerk e.V."

Seit dem 01.05.2013 gibt es den Fonds Sexueller Missbrauch für den fämiliären Bereich. Fragen Sie auch hierzu Rechtsanwältin Anke Sefrin.

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Opferschutz
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