Ein minderjähriges Kind kann nach § 1612a BGB vom unterhaltspflichtigen Elternteil einen bestimmten Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Werten der Düsseldorfer Tabelle. Hierauf ist grundsätzlich das Kindergeld anzurechnen.
Der betreuende Elternteil erfüllt demgegenüber seine Verpflichtung ausschließlich durch die Betreuung.
Hin und wieder stellt sich aber auch die Frage, ob Kinder ihren Eltern Unterhalt schulden...
Wir können hier nur einen ersten Überblick zu den angesprochenen Fragen geben. Dieser kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Büro damit wir eine auf ihre Situation passende Lösung finden.
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