Die Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist.Voraussetzung ist, dass
- Die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.
- Nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt wird.
- Die gesetzlich vorgesehenen Trennungszeiten sind eingehalten.
Die Trennungszeit ist eingehalten, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder wenn der Antragsgegner dem Antrag zustimmt. In anderen Fällen beträgt die Trennungszeit 3 Jahre.
Eine Ehe kann auch schon vor dem Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Umgekehrt sollen die Ehe auch nach Ablauf von 3 Trennungsjahres nicht geschieden werden, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe für die aus ihr hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist.
Hier finden Sie einen ersen Überblick darüber, was bei einer Trennung zu beachten ist...
Wir können hier nur einen ersten Überblick zu den angesprochenen Fragen geben. Dieser kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Büro damit wir eine auf ihre Situation passende Lösung finden.
Die Kanzlei Sefrin & Sefrin bietet in Euskirchen und Grevenbroich kompetenten Rechtsbeistand für den Fachbereich Familienrecht.
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