Als anerkannte Regeln der Technik werden die Regeln bezeichnet, die in der praktischen Anwendung ausgereift sind und dem anerkannten Standard der in diesem Fachgebiet tätigen Personen entsprechen.
Die Regeln der Technik unterscheiden sich vom Stand der Technik. Hierunter versteht man den Entwicklungsstand von fortschrittlichen Verfahren oder Betriebsweisen, deren Eignung für die Praxis als gesichert erscheint. Der Stand der Technik geht daher weiter und gibt vor, was unter Ausnutzung aller Möglichkeiten machbar ist.
Hiervon zu unterscheiden sind ferner die so genannten DIN Normen. Hierbei handelt es sich um technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können, müssen aber nicht die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Es ist durchaus möglich, dass sich hinter den Regeln der Technik zurückbleiben, etwa dann, wenn neue Verfahren sich als anerkannte Regeln der Technik durchgesetzt haben, eine Umsetzung in eine DIN Norm jedoch noch nicht erfolgte.
Ein Bauwerk ist nicht alleine deshalb mangelfrei, weil es den Regeln der Technik entspricht. Voraussetzung ist ferner, dass es über die vereinbarte Beschaffenheit verfügt.
Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der
Abnahme.
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