Selbstverständlich stehen wir Ihnen in unseren Kanzleiräumen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Da wir unser Büro erfolgreich digitalisiert haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlichen Unterlagen als PDF per Mail oder über die WebAkte zusenden. Besprechungen können telefonisch oder als Video-Konferenz durchgeführt werden.
| Im Monat Dezember 2023 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |
Steuertermine (Fälligkeit):
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.12.2023. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Dezember 2023 am 27.12.2023.